Heinrich Dierking Forum21-Mitglied im Stormarner Kreistag
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Statement zur vorgesehenen Wahl von AFD-Kandidaten zu Ausschuss-Vorsitzenden im Stormarner Kreistag am 23.06.2023 – TOP 12
Aus einem privaten Gespräch anlässlich der Sitzung des Haupt-Ausschusses am 07.06.2023 habe ich mitgenommen, dass die Fraktionsvorsitzenden vorhaben, ein Tableau mit den Kandidaturen zur Wahl der Ausschuss-Vorsitzenden zu vereinbaren und eine en-Bloc-Abstimmung über alle (!!) Ausschuss-Vorsitze beabsichtigen.
Als der Kreispräsident H.-W. Harmuth mich am 13.06.2023 wegen der Sitzordnung im Kreistag anrief, habe ich ihm -ungefragt- mitgeteilt, dass ich Kandidaten der AFD bei der Wahl zu Ausschuss-Vorsitzenden bzw. Stellvertretern nicht wählen werde. Entsprechend erforderliche Anträge würde ich einreichen, wenn mir die Liste der Kandidaturen vorliegen würde.
Nachdem mir die Kandidaten-Vorschläge zu den Wahlen der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen per eMail übermittelt worden war, habe ich die erforderlichen Anträge formuliert und am 20.06.2023 eingereicht:
ich beantrage abweichend von der vorgesehenen en-bloc-Abstimmung zur Wahl der Ausschuss-Vorsitzenden (Punkt 1 - 1a bis 1i) sowie zur Wahl der stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzenden (Punkt 2 - 2a bis 2i)
1. die Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses - Punkt 1f – als Einzelabstimmung durchzuführen.
2. die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfe-Ausschusses - Punkt 2 e – als Einzelabstimmung durchzuführen.
In den letzten Tagen sind einige missverständliche Aussagen zur Wahl von Ausschuss-Vorsitzenden veröffentlicht worden.
Daher hier meine kurze Klarstellung.
Ich berufe mich auf die gesetzliche Pflicht in § 27 Absatz der Kreisordnung:
(1) Die Kreistagsabgeordneten handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.
Ich bestreite nicht die Rechte der AFD-Kreistagsmitglieder; für sie gilt der gleiche Pflichten-Kanon wie für alle Kreistagsmitglieder. (Siehe Kreisordnung)
Und ich bestreite selbstverständlich auch nicht das gemäß der Sitzverteilung auf die einzelnen Fraktionen zustehende Vorschlagsrecht für Mandate und Vorsitz-Funktionen.
Die AFD-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die sechste Wahlposition.
Aber ich bestreite, dass ich verpflichtet sein soll oder über eine en-Bloc-Abstimmung verpflichtet werde, jede/n vorgeschlagene/Kandidaten/in zu wählen.
Eine solche Verpflichtung zur Zustimmung zu vorgeschlagenen Kandidaten/innen existiert nicht. (Was übrigens für alle vorgeschlagenen Kandidaturen aller Fraktionen gilt.)
Ich werde der Wahl von AFD-Abgeordneten in herausgehobene Positionen nicht zustimmen, insbesondere weil die AFD und ihre wichtigen Repräsentanten propagieren/anstreben/beabsichtigen :
Völkisch-nationale Sicht und Veränderung unserer freien Gesellschaft
Rechtsextremes Gedankengut
Missachtung und Miesmachung der demokratischen Grundregeln und der Entscheidungs-Regularien
Kumpanei mit dem Moskauer Autokraten Putin, der einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine, die dort Lebenden und die zivile Infrastruktur führt
Verhöhnung zivilgesellschaftlicher Initiativen zum Klimaschutz
Anstiftung zum Hass auf Flüchtlinge und Migranten, auf Andersdenkende, auf die freie Presse…….
Zusammenarbeit mit rechtsextremen, nationalistischen und faschistischen Parteien in Europa
Dies sind jede Menge gute Gründe, AFD-Kandidaten für hervorgehobene und repräsentative Aufgaben des Stormarner Kreistages nicht zu wählen.
Heinrich Dierking