Dierking: Kreis verzögert die Sirenenertüchtigung! Satt zügiger direkter Investition nur nachrangige Förderung nach Bundes- und Landes-Förderung!

 

 

Sirenen-Ausbau in Stormarn – wohl eher nicht in der vorgesehenen neuen „Deutschland-Geschwindigkeit!“

 

Im Juli 2021 trafen Starkregen und Hochwasserwellen die Einwohner und Verwaltungen in einigen Gegenden weitgehend unvorbereitet – und was noch schlimmer war:  auch  zu spät oder gar nicht alarmiert und ungewarnt.  Im Ahrtal kamen über 130 Menschen zu Tode, deutschlandweit verloren 180 Menschen ihr Leben. Und „Über 800 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.“ (BMI-Bericht zur Hochwasserkatastrophe 2021).

 

Zahlreiche Häuser, Brücken, Straßen wurden durch die Hochwasserwellen zerstört, weggerissen oder nachhaltig beschädigt.

Das Verheerungs-Ausmaß z.B. im Ahrtal und im Erftkreis war für das hoch entwickelte Deutschland unvermutet und erheblich. Selbst die damalige Bundeskanzlerin erkannte, dass die seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr unterhaltene Sirenen-und Alarmierungs-Infrastruktur neu aufzubauen sei. Wer nun einen unverzüglichen Ausbau der Sirenen-Infrastruktur erwartet, sollte bitte genau hinschauen.

 

Der Kreis Stormarn hat 2022 als zuständige Katastrophenschutzbehörde in einem Schallgutachten die erforderliche Anzahl und die Standorte neuartiger Sirenen untersuchen lassen:

„Im Kreisgebiet befinden sich 157 Sirenen. Hauptsächlich handelt es sich um motorbetriebene Sirenen des Typs E57.

Ziel ist es, das gesamte Kreisgebiet mit neuen elektronischen Sirenenanlagen auszubauen. Das Ergebnis eines Schallgutachtens aus dem Jahr 2022 ergab einen Gesamtbedarf an 275 Sirenen.“ (Kreis-Vorlage 2023/4825)

 

Drei hauptamtlich geführte Gemeinden haben bereits aus einem Bundesförderprogramm 500.000 Euro beantragt und werden 34 Sirenen-Standorte ertüchtigen.

 

Im Kreis-Haushalt sind für die Jahre 2022-2024 insgesamt 4,5 Mio. Euro bereitgestellt für die Ertüchtigung der Stormarner Sirenen.

 

Nun hat die Kreisverwaltung mit der Vorlage 2023/4825 ein verwaltungstechnisches Grosswerk veröffentlicht: Die „Richtlinie zur Förderung“ der Sirenen fordert von den Gemeinden die Einreichung eines 2-seitigen Antrages. Und: „Für jede geförderte Einzelmaßnahme ist jeweils ein eigener Verwendungsnachweis (Seiten 1 bis 3) auszufüllen.“

 

Die Zuwendung will der Kreis Stormarn nachrangig (!) zu Landes- und Bundesprogrammen bewilligen. Die Gemeinden müssen die Gesamt-Finanzierung in ihrem Haushaltsplan darstellen. Und: Es ist zur Zeit nicht bekannt, wann und in welcher Höhe Bundes- und Landes-Förderprogramme aufgelegt und nutzbar sein werden.

 

Diese erschwerenden Rahmenbedingungen führen m.E. zu einer Ertüchtigung der Sirenen wohl eher in den Jahren 2024, 2025 und später. (So sind z.B. im Reinbeker 2023er Stadthaushalt keine Kosten für die Ertüchtigung der Sirenenanlagen vorgesehen.)

 

Ich halte diesen Weg der nachrangigen Förderung über eine Richtlinie doch für sehr personal-intensiv und zeitbeanspruchend!

Und ich bezweifele, ob diese zeitlich sehr verzögerte Ertüchtigung der Sirenen den aktuellen Bedürfnissen eines umfassenden Bevölkerungsschutzes angemessen ist.

 

Warum der reiche Kreis Stormarn nicht in die unverzügliche Ertüchtigung der Sirenen-Infrastruktur investiert? Offenbar wissen Landrat Dr. Goertz und seine zuständigen Mitarbeiter, dass der Kreis Stormarn frühestens ab 2026 von einer Katastrophe, die eine rasche Alarmierung der Menschen erfordert, heimgesucht wird.

 

So viel Weitsicht in das Katastrophen-Geschehen (Starkregen, Dauer-Niederschläge, Dürren, Hitzeperioden, Stürmen, Hochwasser…) dürfte kaum zu rechtfertigen sein.

 

Heinrich Dierking