Reinbek, den 21.10.2019
Die Frorum21-Fraktion hat heute folgenden Beschlussantrag
Verantwortung des Schulträgers gegenüber den Nutzern
des Schulzentrum-Gebäudes
zur Sitzung der Reinbeker Stadtvertretung am 24.10.2019 eingereicht.
Ein Schadstoff-Gutachten hatte Ende Juni 2018 dringend empfohlen, die Raumluft im Gebäude des Schulzentrums Mühlenredder/Reinbek „zur Sicherstellung, ob eine gefährliche Asbestfaserkonzentration in der Raumluft vorliegt“ zu untersuchen.
Die Überprüfung der Raumluft ist dann erst im Dezember 2018 erfolgt und hat in vielen Schulräumen teilweise sehr erhebliche Konzentrationen an Asbestfasern ergeben.
Daraufhin ist die Entscheidung getroffen worden, den Schulbetrieb im gesamten Gebäude sofort aufzugeben und die ursprünglich vorgesehene Sanierung im laufenden Schulbetrieb nicht durchzuführen.
Mit der Errichtung des Container-Campus ist ein Ersatzschulgebäude für die Zeit des Umbaus des Schulzentrums geschaffen worden, so dass nun für Lehrer, Schüler und Angestellte schadstoff-freie Schul- und Arbeitsräume verfügbar sind.
Die bautechnische Seite der Asbestfaser-Belastung dürfte mit der Sanierung, dem Ausbau und der Entsorgung des alten Gebäudes zufriedenstellend gelöst werden.
Die Sorgen der Betroffenen, die sich in den derart mit Asbestfasern hoch belasteten Räumen aufgehalten haben, über mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Gefährdungen erfordern unsere Aufmerksamkeit, Unterstützung sowie Fürsorge!
Um die Ansprüche der Betroffenen für die Zukunft zu sichern, ist es ratsam ein Betroffenen-Verzeichnis zu errichten.
Die Berücksichtigung der Schutz- und Gesundheitsrechte der Betroffenen (Schüler und Eltern, Lehrer, Angestellte sowie im Gebäude tätige Handwerker) wollen wir mit diesem Antrag sicherstellen.
Heinrich Dierking
Anlage Forum21-Antrag vom 20.10.2019
-----------------------------------------------------
Reinbek, den 20.10.2019
Stadt Reinbek
Stadtverordnetenversammlung, Herrn Bürgervorsteher Chr. Kölsch
über Hauptamt per eMail
Beschluss-Antrag zum TOP 11 „Schulzentrum Mühlenredder“
Sitzung der Stadtvertretung am 24. Oktober 2019
Verantwortung des Schulträgers gegenüber den Nutzern des Schulzentrum-Gebäudes
1.
Die Stadt Reinbek bekennt sich zu ihrer Verantwortung als Schulträger, für Schulgebäude und für ein gesundes Raumklima frei von Schadstoffen zu sorgen.
2.
Wir bedauern die 2018 festgestellten und dokumentierten Belastungen der Raumluft mit Asbestfasern und entschuldigen uns bei den betroffenen Lehrern, Schülern und Eltern, Angestellten und Handwerkern für die erlittenen Beeinträchtigungen und Belastungen sowie die nun gegebene Unsicherheit über ihre eigene Gesundheit sowie deren Gefährdung.
3.
Die Stadt Reinbek vereinbart mit der/den zuständigen Unfallversicherern / Berufsgenossenschaften / Krankenkassen ein Verfahren zur Dokumentation zur Asbest-Belastung der Raumluft, zur jeweiligen persönlichen Betroffenheit, und zu ständigen medizinischen Übersuchungen (Vorsorge / Früherkennung) und Behandlungen der Betroffenen hinsichtlich etwaig auftretender gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen.
Die Stadt Reinbek unterstützt die Betroffenen wohlwollend und proaktiv bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, schriftlich sämtliche Lehrer, Eltern und Schüler, Angestellte des Schulzentrums sowie die Handwerker, die mit der baulichen Unterhaltung, Sanierung, Umbau usw. im Schulzentrum beschäftigt wurden, über die 2018 festgestellte Belastung der Raumluft mit Asbestfasern zu informieren.
Gleichzeitig sind die Betroffenen auch über diesen von der Stadtvertretung gefassten Beschluss in Kenntnis zu setzen.
5.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Haupt-Ausschuss fortlaufend und zeitnah über die Umsetzung dieses Beschlusses umfassend zu berichten.
Sachverhalt
Die Fa. Wessling GmbH ist am 23.05.2018 beauftragt worden mit der Erstellung eines Schadstoffgutachtens für das Schulzentrum Reinbek und hat mit Datum 21.06.2018 den Ergebnisbericht „SZ Reinbek, Umbau und Sanierung // Schadstoffuntersuchung“ vorgelegt.
In dem Ergebnisbericht sind Asbest-haltige Glasalplatten, teilweise mit Schäden bzw. freiliegenden gestörten Randbereichen sowie eine Vielzahl weiterer Schadstoffe belegt und es wird „dringend die Überprüfung der Raumluft“ „zur Sicherstellung, ob eine gefährliche Asbestfaserkonzentration in der Raumluft vorliegt“ empfohlen (S. 17).
Die Überprüfung der Raumluft ist dann erst im Dezember 2018 erfolgt und hat in vielen Schulräumen teilweise sehr erhebliche Konzentrationen an Asbestfasern ergeben.
Daraufhin ist die Entscheidung getroffenen worden, den Schulbetrieb im gesamten Gebäude sofort aufzugeben und die ursprünglich vorgesehene Sanierung im laufenden Schulbetrieb nicht durchzuführen.
Mit der Errichtung des Container-Campus ist ein Ersatzschulgebäude für die Zeit des Umbaus des Schulzentrums geschaffen worden, so dass nun für Lehrer, Schüler und Angestellte schadstoff-freie Schul- und Arbeitsräume verfügbar sind.
Die bautechnische Seite der Asbestfaser-Belastung dürfte mit der Sanierung, dem Ausbau und der Entsorgung des alten Gebäudes zufriedenstellend gelöst werden.
Die Sorgen der Betroffenen, die sich in den derart mit Asbestfasern hoch belasteten Räumen aufgehalten haben, über mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Gefährdungen erfordern unsere Aufmerksamkeit, Unterstützung sowie Fürsorge!
Um die Ansprüche der Betroffenen für die Zukunft zu sichern, ist es ratsam ein Betroffenen-Verzeichnis zu errichten.
Die Berücksichtigung der Schutz- und Gesundheitsrechte der Betroffenen (Schüler und Eltern, Lehrer, Angestellte sowie im Gebäude tätige Handwerker) wollen wir mit diesem Antrag sicherstellen.
Ergänzungen behalten wir uns vor.
Heinrich Dierking Heidrun Tacke Leona Timm