Reinbek, den 08.12.2018
Stellt „Sanierung“ eine nachhaltige Lösung der Schadstoff-Belastung im Schulzentrum Reinbek dar?
Unser Plädoyer: Neubau eines Schul-Gebäudes ohne asbesthaltige Bauteile!
Das „Gutachten SZ Reinbek, Umbau und Sanierung // Schadstoffuntersuchung“ vom 21.06.2018, Verfasser: Wessling GmbH, 22083 Hamburg, ist nun bereits seit dem 26.10.2018 durch die Veröffentlichung des betreffenden Download-Links durch das Reinbeker Rathaus verfügbar.
Das Gutachten hat mehrere Gebäudebereiche beprobt und dabei untersucht: Asbest in Faserprodukten, Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen, polychlorierte Biphenyle (PCB), Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Hexabromcyclododecan (HBCD).
Deren Vorkommen in den untersuchten Gebäudebereichen sind dargelegt.
Die Gutachter stellen ausdrücklich fest: „Es werden keine Aussagen zu weiteren möglichen Vorkommen im gesamten Gebäude, insbesondere in überdeckten/überbauten Schichten der Bausubstanz getroffen.“
Nachdem bei der kürzlich erfolgten Untersuchung der Raumluft in 2 Räumen erhebliche Asbestfaserkonzentrationen festgestellt worden sind, hat der Schulträger Stadt Reinbek das Schulzentrum gesperrt.
Jetzt sollen Raumluft-Messungen in weiteren Räumen durchgeführt werden.
In der Öffentlichkeit wird die sofortige „Sanierung“ der Schule gefordert.
Aber was meint „Sanierung“ eigentlich?
Das Rathaus hatte bei seiner Vorstellung zur „Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums Reinbek“ von einer Sanierung im laufenden Schulbetrieb gesprochen.
Dem stimmen wir wegen des erheblichen Gefährdungspotentials für Schüler und Lehrer nicht zu.
In Anbetracht der aktuellen Messungen von Asbestfasern in der Raumluft dürfte die Sanierung im laufenden Schulbetrieb wohl auch vom Tisch sein.
Die Sanierung von Asbestvorkommen in Gebäudeteilen ist in der sog. Asbestrichtlinie geregelt, die auch Fristen für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen vorgibt (s. unten).
Die Sanierung gilt als erfolgreich (!!) durchgeführt, wenn die Asbestfaser-Konzentration in der Raumluft weniger als 500 Fasern/cbm beträgt.
Was umgekehrt auch heißt:
Bauteile mit Asbestfasern können weiterhin vorhanden sein, sie sind jedoch so überbaut oder baulich „verschlossen“, dass Asbestfasern nicht oder nur in sehr geringem Umfang in die Raumluft austreten können.
Übrigens formuliert das Gutachten vom 21.06.2018 auf S. 4: „Erfahrungsgemäß können auch Abstandshalter der Bewehrung innerhalb der Betonteile bzw. Rohrhülsen für die Spannanker der Schalung der Betonteile (sog. Mauerstärken) unterschiedlicher Anzahl aus Asbestzement bestehen.“
Aber wollen wir Schüler und Lehrer weitere Jahre Asbestfasern in der Raumluft zumuten?
Wir meinen: Nein.
Ziel muss sein, ein Schulgebäude ohne Asbest/Asbestfasern in Bauteilen und Baustoffen neu zu errichten und zu unterhalten.
Und selbstverständlich auch ohne die in dem Gutachten vom 21.06.2018 aufgeführten Schadstoffe PAK, PCB, HBCD, Schwermetalle usw.
Heinrich Dierking Heidrun Tacke
-wir haben sorgfältig recherchiert. Fehlerhafte Darstellungen oder unzulässige Verallgemeinerungen sind nicht beabsichtigt-
Tabelle Asbestfasern in Innenräumen und Dringlichkeitsstufen für die Sanierung nach der Asbestrichtlinie
Quelle: BBSR-Berichte Kompakt 2/2010