Abschließender Beschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102

 

 

Reinbek, den 27.10.2017

 

 

 

Abschließender Beschluss zum Verfahren der 42. Änderung des Reinbeker Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102

 

 

 

Die Reinbeker Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 26.10.2017 das Änderungsverfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 102 (Hertz Flavors) abgeschlossen.

 

 

 

Nach Vorberatung durch den Bau- und Planungs-Ausschuss am 10.10.2017 hat die Stadtvertretung mit jeweils 20 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen (Forum21 & Grüne) die Abwägung zu den in der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Anregungen sowie den sog. „abschließenden Beschluss“ gefasst.

 

 

 

Somit kann die beschlossene Fassung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) dem Kieler Innenministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

Mit der dann zu erwartenden Genehmigung ist der FNP als vorbereitender Bauleitplan für dieses Plangebiet dann erstellt.

 

 

 

Forum21 stimmt der Ausweisung einer Gewerbebaufläche nördlich des „Steinerei-Weges“ zu, um der Firma Hertz Flavors hier einen Neubau und die Zusammenfassung ihrer verschiedenen Betriebsstätten in Reinbek zu ermöglichen.

 

 

 

Wie sehen jedoch keine Notwendigkeit, den „Steinerei-Weg“ zu einer Straße auszubauen, und der Firma somit eine LKW-Ausfahrt über die Carl-Zeiss-Straße zu gewähren. Hier meinen wir, sollten wir an der bisher vorgesehenen Erschließung des Gewerbegebietes über die Röntgenstraße festhalten.

 

 

 

Weiterhin halten wir die Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens südlich des „Steinerei-Weges“ für nicht erforderlich, da der für die Entwässerung zuständige Zweckverband Südstormarn keine fachliche Notwendigkeit für ein Regenrückhaltebecken sieht. Im übrigen ist die Stadt Reinbek auch gar nicht für die Niederschlagsentwässerung zuständig, sondern der Zweckverband Südstormarn.

 

Die Fa. Hertz Flavors ist offenkundig nicht bereit, auf ihrem Grundstück Vorkehrungen zur Niederschlagswasser-Rückhaltung bzw. -Nutzung sowie zur verzögerten Abgabe des anfallenden Niederschlagswassers in das öffentliche Kanal-System zu ergreifen und verlagert die Entwässerungsproblematik insgesamt und ungebremst in den öffentlichen Bereich!,

 

 

 

Außerdem wird durch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens in diesem als Wald und Biotopfläche gekennzeichneten Bereich der ehemaligen Stadtgärtnerei ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft hervorgerufen, der unnötig ist, da andere Flächen verfügbar sind.

 

Mit der teilweisen Zerstörung diesen einzigen verbliebenen Überlebens-Raums für Pflanzen und Tiere zwischen Alt-Reinbek, Gewerbegebiet und Schönningstedt missachtet die Stadt Reinbek das bundesgesetzliche Vorbild-Gebot zur Erhaltung von Artenvielfalt und Naturnähe.

 

 

 

Anträge der Forum21-Fraktion, das Plangebiet der 42. FNP-Änderung auf die Gewerbebau-Fläche nördlich des „Steinerei-Weges“ zu beschränken und auf das südlich Plangebiet zu verzichten, hatten leider keine Mehrheit gefunden.

 

 

 

Somit ist dann in der Abwägung der unterschiedlichen Belange nur die Ablehnung der 42. Flächennutzungsplan-Änderung geboten.

 

 

 

 

 

Heinrich Dierking

Anlage: Beschlossene Planzeichnung der 42. Änderung des Reinbeker Flächennutzungsplans