Bebauungsplan Nr. 102 „südlich Sachsenwaldstraße/östlich Röntgenstraße“ Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Vorlage 2017/60/041
Mehrheitlich fasste der Bau- und Planungs-Ausschuss (BPA) am 12.09.2017 den Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (7 Ja, 3 Nein -Grüne & Forum21) sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (7 Ja, 3 Nein – Grüne & Forum21).
Der vorgelegte Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist in mehreren Punkten geändert worden, einige Änderungsanträge fanden jedoch keine Mehrheit:
# Auf Forum21-Antrag wird die im Norden entlang der Grenze zur Sachsenwaldstraße vorgesehene Festsetzung „Gewerbegebiet mit Ausschluss von Nebenanlagen“ gestrichen und durch die Festsetzung einer „Grünfläche“ ersetzt. (einstimmiger Beschluss)
In diesem 15 m breiten und 100 m langen Teilgebiet des Kronentrauf- und Wurzelbereichs der als gesetzliches Biotop geschützten Alleebäume längs der Sachsenwald-Straße ist somit ein weitgehender Schutz des Wurzelbereichs analog zum „KSS“-Knickschutzstreifen gewährleistet, der auch ein Befahren, ein Abstellen von Fahrzeugen, ein Lagern von Gegenständen und Materialien ausschließt.
# Der Antrag von Forum21 und Grünen, den südlichen Plangebietsteil mit der Ausweisung eines „Regenrückhaltebecken in heutiger Grünfläche der ehemaligen Stadtgärtnerei“ zu streichen, fand bei 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen keine Mehrheit.
Nach Auffassung der Forum21-Fraktion ist die dortige Errichtung eines Regenrückhaltebeckens unnötig und ökologisch nicht verantwortbar: Diese Maßnahme führt zur Zerstörung des letzten verbliebenen Rückzugs-Biotops für Pflanzen- und Tierarten im Landschaftsraum nördlich Alt-Reinbek.
Darüber hinaus wird das Planverfahren mit einer Ausweisung belastet, die nicht erforderlich ist: Hier ist nicht die Stadt Reinbek, sondern der Zweckverband Südstormarn zuständig für die Niederschlagsentwässerung.
# Auf Forum21-Antrag werden mehrere Empfehlungen der Grünordnerischen Fachbeitrages zur Berücksichtigung von Artenschutz- und Naturschutz-Belangen sowie zur naturnahen Gestaltung und Unterhaltung des vorgesehenen Regenrückhaltebeckens nun doch in den Festsetzungsteil übernommen bzw. es wird deutlich auf die Berücksichtigung dieser fachlichen Empfehlungen hingewiesen. (einstimmiger Beschluss)
# Der Grünen-Antrag, Zufahrt und Abfahrt aus dem Plangebiet nur über die Röntgenstraße zu regeln und auf die südliche Ausfahrt zum Weg „Steinerei“ zu verzichten fand bei 3 Ja Stimmen Grünen & Forum21 und 7 Nein-Stimmen keine Mehrheit.
# Der mit der südlichen Ausfahrt zur „Steinerei“ (und den dadurch erforderlichen Ausbau zur Straße!) verbundene erhebliche Eingriff in die heutigen beidseitigen Knicks und einen Graben wird auf Forum21-Antrag deutlich und umfassend in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt und bewertet.
# Im „Umweltbericht“ (Pkt. 5.8.3 Boden S. 19) und im „Grünordnerischen Fachbeitrag“ (Pkt. 7 S. 43, dort mit einer zeichnerischen Darstellung) wird ein „Kommunaler Entwicklungs- und Schwerpunktraum für den Naturschutz“ auf der Fläche der städtischen Koppel südlich der Straße „Am Sportplatz“ dargestellt.
Pikant: Auf eben diese Fläche ist die Verlagerung der Sportanlage des FC Voran Ohe vorgesehen!
Einen kommunalen Beschluss für den genannten „„Kommunaler Entwicklungs- und Schwerpunktraum für den Naturschutz“ gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.
Ein Forum21-Antrag, diese irreführende Darstellung aus den Unterlagen zu streichen, fand die Mehrheit von 8 Ja-Stimmen bei 2 Nein.
# Ein Grünen-Antrag, die maximale Gebäudehöhe im Teilgebiet „GE 2“ auf 59 m ü.NN statt wie vorgesehen auf 60 m ü.NN zu begrenzen, fand keine Zustimmung.
# Aufgrund der Ausschuss-Beratung wird es mehrere Ergänzungen und Konkretisierungen sowie Korrekturen im Bebauungsplan-Entwurf zur Auslegung geben.
Die Stadtvertretung hatte in diesem Fall dem BPA „ermächtigt“, endgültig über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu entscheiden.
Die Entwurfs- und Auslegungs-Unterlagen umfassen mehrere Hundert Seiten Text und forderten von den Ausschuss-Mitgliedern einen ungewöhnlich hohen Aufwand.
Der BPA hat diese von der Stadtvertretung übertragene Aufgabe mit Umsicht, verantwortlich und auch mit Bravur geleistet.
Die Verwaltung teilte abschließend mit, dass zum Beginn der öffentlichen Auslegung am Montag, den 25. September 2017 eine öffentliche Information über die Entwurfs- und Auslegungs-Fassung vorgesehen ist.
Heinrich DIerking