Gesamter "Schwesterngarten" als "Denkmalensemble" geschützt!

 

 

 

 

Reinbek, den 02.08.2017

 

 

 

Landesamt veröffentlicht Denkmalliste 2017 - „Schwesterngarten“ ist als „Villenensemble Westphalen Hamburger Straße 23-25“ geschützt: Gartendenkmal und Baudenkmale „Gelbe Villa“ und „Kutscherhaus“

 

 

 

Die Arbeiten des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein an der Aktualisierung und Konkretisierung der Denkmalliste schreiten zügig voran.

 

 

 

In der mit Datum 08.06.2017 veröffentlichten „Denkmalliste Stormarn“ ist der Bereich des (östlichen) „Schwesterngartens“ als „Sachgesamtheit Villenensemble Westphalen – Hamburger Straße 23-25“ aufgeführt:

 

 

 

„38556 Hamburger Straße 23, 23-25, 25

 

 

 

Bezeichnung: Villenensemble Westphalen

 

Beschreibung: Villenensemble Westphalen; E. 19. Jh., 1904; Ensemble aus Villa, Kutscherhaus und großem Park. Villa (ehem. Villa Mickerts) E. 19. mit Umbauten 1904 und 1922, zweigeschossiger Putzbau mit Turmvorbau, Walmdach sowie Lisenen- u. Rundbogengliederung. Kutscherhaus um 1904, Backsteinbau mit historisierendem Fachwerk, heute verändert. Villenpark naturalistischer Landschaftsgarten mit heimischen Laubgehölzen, Koniferen und umfangreichem Rhododendronbestand Begründung: geschichtlich, städtebaulich Schutzumfang: Villa (Hamburger Straße 25), Pferdestall mit Kutscherwohnung (Hamburger Straße 23), Villenpark (Hamburger Straße 23-25)“

 

 

 

Damit und mit der Kartendarstellung des Landesamtes zu den Objekten 36925 (HH-Straße 23), 36926 (Gelbe Villa) und 36927 (Garten/Park) wird klar, dass der gesamte östliche „Schwesterngarten“ denkmalgeschützt ist.

 

 

 

Die „Bergedorfer Zeitung“ hatte bereits in einem Artikel vom 21.07.2017 „Gelbe Villa ist jetzt ein Denkmal“ hierzu berichtet.

 

 

 

Im bisherigen Aufstellungsverfahren zum von der Kath. Wohltätigkeitsanstalt angestrengtem „Bebauungsplan Nr. 48 Schwesterngarten“ ist dieser Sachverhalt weder vom Eigentümer noch von den beauftragten Planern dargestellt bzw. untersucht worden.

 

 

 

Mit dem Schutzstatus „Denkmal“ wird der heutige Bestand an Garten, Parkbäumen und Villen adäquat gewürdigt und die städtebauliche und geschichtliche Bedeutung dieses Reinbeker Kleinods zutreffend charakterisiert.

 

 

 

Jetzt fehlt nur noch die Einsicht des Eigentümers, die auch aus ökologischen Gründen höchst bedenkliche Bebauungsabsicht dieser letztverbliebenen Landschaftsschneise vom Klosterbergen Wald zur Bille-Landschaft aufzugeben. Denn: Es ist nicht erkenntlich, wie der angestrebte Bebauungsplan mit der beabsichtigten Vernichtung eines gesetzlich geschützten Biotops (Feuchtwiese) und der (nunmehr offensichtlichen) Zerstörung eines Denkmalensembles mit Erfolgsaussicht fortgeführt werden könnte.

 

 

 

 

Heinrich Dierking

Forum21-Fraktion